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Die Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR) plant die Erweiterung ihrer Kompostierungsanlage „Up de Schnur 3“ im Stadtteil Hinrichsdorf und hat dafür ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eingeleitet. Ziel ist es, die derzeit genehmigte Jahresdurchsatzmenge von 3.000 Tonnen auf rund 7.000 Tonnen zu erhöhen.


Warum weder Plastik noch „Bioplastik“ in die Biotonne gehört: Nicht nur unsere Ozeane sind von Plastikmüll betroffen – auch der Bioabfall in deutschen Haushalten wird zunehmend von Plastik verunreinigt. Um diesem Problem entgegenzuwirken, setzt sich die Kampagne #wirfuerbio aktiv für eine bewusste und verantwortungsvolle Abfalltrennung ein. Denn nur wenn Bioabfälle korrekt getrennt werden, können sie als wertvolle Rohstoffe in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt und hochwertig kompostiert werden.


Aufgrund des Feiertages erfolgt am 09.06.2025 keine Entsorgung von Restmüll und Bioabfällen sowie Altpapier und Leichtverpackungen aus Haushalten.


Aufgrund des Feiertages erfolgt am 29.05.2025 keine Entsorgung von Restmüll und Bioabfällen sowie Altpapier und Leichtverpackungen aus Haushalten.


Im Mai 2025 wurde die Bioabfallverordnung (BioAbfV) um einen neuen Paragraphen ergänzt. Die Änderung dient vor allem der Reduzierung des Eintrags von Kunststoffen in die Umwelt. 


Die SR Service GmbH, ein Tochterunternehmen der Stadtentsorgung Rostock, verlängert die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Rostock Griffins um ein weiteres Jahr.


In den Rostocker Stadtteilen Dierkow und Toitenwinkel fand vom 31. März bis 05. April 2025 die Aktionswoche „Der Nordosten räumt auf“ statt.


Die Bioabfallbehälter aus Haushalten (braune Tonne) werden entsprechend der Abfallsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Zeitraum vom 01.04.2025 bis 30.11.2025 aufgrund des Mehrbedarfes wieder wöchentlich entleert.


Die Stadtentsorgung Rostock wird im Februar 2025 die zweite Betriebsstätte im Stadtteil Lütten Klein im Koppelweg 1, 18107 Rostock, wiedereröffnen. Mit der Zweigstelle verfolgt das Unternehmen das Ziel, die Entsorgungslogistik im Nordwesten Rostocks effizienter zu gestalten und gleichzeitig eine optimierte Betreuung der Touren zu gewährleisten.


Mit Inkrafttreten der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie am 01. Januar 2025 besteht in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilien. Diese Maßnahme wurde durch die EU-Abfallrahmenrichtlinie und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) eingeführt. Ziel dieser Regelung ist es, den Anteil von Textilien im Restmüll zu reduzieren und eine Wiederverwendung oder ein Recycling voranzubringen.