Wenn im Herbst die Blätter von den Bäumen fallen, sind die Teams der Straßenreinigung verstärkt im Einsatz, um Straßen und öffentliche Flächen von Laub zu befreien. Besonders bei Nässe kann Herbstlaub auf Straßen und Gehwegen schnell zur Rutschgefahr werden. Eine regelmäßige Laubbeseitigung ist daher wichtig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Neben der Laubbeseitigung durch die Stadtentsorgung Rostock sind in vielen Fällen auch Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer für die Reinigung der Gehwege verantwortlich. Wir informieren darüber, welche Pflichten gelten und wie Herbstlaub in Rostock richtig entsorgt werden kann.
Herabfallendes Laub kann besonders bei Nässe zur Rutschgefahr werden. Deshalb sollten Gehwege regelmäßig von Laub befreit werden. In vielen Fällen sind dafür die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich. Welche Reinigungspflichten im Einzelnen gelten, richtet sich nach den Bestimmungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Wichtig: Zusammengefegtes Laub darf nicht auf die Straße gekehrt werden. Es kann Straßenabläufe und Gullys verstopfen, den Wasserabfluss behindern und durch den Wind erneut auf die Gehwege gelangen. Zudem ist die Entsorgung von Laub auf der Fahrbahn nicht erlaubt und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Unser Tipp: Ist die Biotonne im Herbst bereits voll, nutzen Sie die zusätzlichen amtlichen Papiersäcke oder geben Sie größere Laubmengen kostenlos auf einem unserer vier Recyclinghöfe ab.
Für Rostocker Haushalte, die an die städtische Abfallentsorgung angeschlossen sind, gibt es mehrere Möglichkeiten, Herbstlaub umweltgerecht zu entsorgen:
Eine regelmäßige Laubbeseitigung trägt dazu bei, Unfälle zu vermeiden und Gehwege sicher zu halten. Wer seiner Reinigungspflicht nachkommt und das gesammelte Laub richtig entsorgt, leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Sauberkeit in Rostock.
Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung finden Sie auf unseren Serviceseiten zur Biotonne und zu den Recyclinghöfen.