Rechtswidrige Handlungen und Rechtsmissbrauch können in jeder Organisation vorkommen – sei sie privat oder öffentlich, groß oder klein. Um Hinweisgeber:innen vor Konsequenzen, wie bspw. vor Benachteiligung im Berufsalltag zu schützen und um sie gleichzeitig zu ermutigen, Missstände und Gesetzesverstöße zu melden, verabschiedete die Europäische Union Ende 2019 die sogenannte Whistleblower-Richtlinie. Die Mitgliedsstaaten sollten diese bis Juni 2021 in nationales Recht umsetzen. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.
Wie betrifft das die SR Service GmbH?
Zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes und der Einrichtung einer Meldestelle sind Kommunen ab 10.000 Einwohner:innen und Unternehmen und öffentliche Stellen mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen verpflichtet. Als SR Service GmbH haben wir für Hinweisgeber:innen eine Meldestelle eingerichtet.
Kontaktdaten der Meldestelle
Postweg: Stadtwerke Rostock AG - persönlich/ vertraulich -
z. Hd. Meldestelle Hinweisgeberschutz Schmarler Damm 5 18069 Rostock
E-Mail: compliance@swrag.de