Neue EU-Richtlinie seit dem 01. Januar 2025: Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien und Altkleider

Mit Inkrafttreten der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie am 01. Januar 2025 besteht in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilien. Diese Maßnahme wurde durch die EU-Abfallrahmenrichtlinie und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) eingeführt. Ziel dieser Regelung ist es, den Anteil von Textilien im Restmüll zu reduzieren und eine Wiederverwendung oder ein Recycling voranzubringen.

Korrekte Entsorgung von Alttextilien und Altkleidern:

Alttextilien wie saubere und trockene Kleidung, Schuhe oder Haushaltstextilien, können in dafür vorgesehenen Altkleider-Containern entsorgt werden. Stark verschmutzte oder durchnässte Textilien gehören hingegen weiterhin in die Restmülltonne, da diese die Prozesse der Weiterverarbeitung und Aufbereitung erschweren.

(+) Was gehört in die Altkleider-Container?

Bekleidungen aller Art: Hüte, Strickwaren, Wolldecken, Bettwäsche, Handtücher, Gardinen ohne Haken und Schuhe

Dabei ist zu beachten: Altkleidung muss in Tüten verpackt und Schuhe paarweise gebündelt in den Container eingeworfen werden.

(-) Was gehört nicht in den Altkleider-Container?

Plüschtiere, Koffer und Taschen, Teppiche, Schlittschuhe, stark verschmutzte Textilien wie z. B. fettige oder ölige Putzlappen, diese gehören weiterhin in den Restmüllbehälter.

Wer ist für die Leerung der Altkleider-Container zuständig?

Die in Rostock aufgestellten Altkleider-Container werden nicht von der Stadtentsorgung Rostock geleert, sondern von verschiedenen externen Trägern.

Die städtischen Container werden direkt vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, dem Amt für Umwelt- und Klimaschutz der Hanse- und Universitätsstadt beauftragt und aktuell durch die Firma „East-West“ geleert. Des Weiteren gibt es Altkleider-Container von Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) oder der Caritas, diese werden von der jeweiligen Organisation betreut.

Sollte ein Container voll sein, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, dies direkt dem jeweiligen Träger zu melden. Alternativ kann eine Meldung über das städtische „Klarschiff“-Portal erfolgen.

Alternative Entsorgungsmöglichkeiten für Altkleidung und Alttextilien:

Rostocker Bürgerinnen und Bürgern stehen mehrere Entsorgungsoptionen zur Verfügung.

  1. Städtische Altkleider-Container: Die Container finden Sie auf der Website von GeoPort unter: www.geoport-hro.de, im Ordner „Städtische Infrastruktur“.
  2. Recyclinghöfe der Stadtentsorgung Rostock: Informationen zu den Standorten und Öffnungszeiten finden Sie unter www.stadtentsorgung-rostock.de/leistungen/recyclinghoefe sowie auf der Hansestadt Rostock Website.
  3. Spenden und Weitergabe von gebrauchsfähiger Kleidung:Tragbare Kleidung kann an Sozialkaufhäuser, Umsonst-Läden oder gemeinnützige Organisationen gespendet werden.
  4. Weiterverkauf: Gut erhaltene Kleidung kann über Second-Hand-Läden, Flohmärkte oder Online-Plattformen weiterverkauft werden.
  5. Sammelboxen in Bekleidungsgeschäften: Kleine Mengen an gut erhaltener Kleidung kann in einigen Bekleidungsgeschäften in dafür vorgesehenen Sammelboxen abgegeben werden. 

Weitere Informationen zur neuen EU-Richtlinie und zur Entsorgung von Alttextilien finden Sie bei der Europäischen Parlamentsrichtlinie zur Abfallwirtschaft sowie in der Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

- Städtischer Altkleider-Container

- DRK Altkleider-Container