Tag für Tag sorgen die Entsorgungsteams der Stadtentsorgung Rostock GmbH und der SR Service GmbH dafür, dass Abfallbehälter zuverlässig geleert sowie Sperrmüll und Elektroschrott termingerecht abgeholt werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass falsch parkende oder ordnungswidrig haltende Fahrzeuge die Arbeit erheblich erschweren: Abfallbehälterstellplätze werden zugeparkt, Engstellen blockiert oder Wendeanlagen zugestellt. Für unsere Entsorgungsfahrzeuge ist ein Durchkommen dann nur mühsam oder gar nicht möglich. In solchen Fällen kann keine Entsorgung durchgeführt werden.
Doch das Problem betrifft nicht nur die Müllabfuhr: Auch Rettungs- und Einsatzkräfte wie Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienst können im Ernstfall behindert werden. Jede Minute zählt und blockierte Zufahrten können Menschenleben gefährden. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und dem Einhalten weniger Regeln lässt sich der Alltag für alle unkomplizierter und stressfreier machen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Bitte achten Sie besonders darauf:
Mindestbreite der Fahrbahn (ohne Begegnungsverkehr)
Straßen müssen grundsätzlich eine Mindestbreite von 3,55 m aufweisen, damit Müllfahrzeuge, Busse und Rettungsfahrzeuge sicher passieren können. Dieses Maß ergibt sich aus der zulässigen Fahrzeugbreite (2,55 m) und einem seitlichen Sicherheitsabstand von jeweils 0,5 m. Wird diese Breite durch parkende Fahrzeuge unterschritten, können größere Fahrzeuge nicht mehr durchfahren. Deshalb gilt: Auch wenn Fahrzeuge am Straßenrand parken, muss ausreichend Fahrbahnbreite frei bleiben.
Halteverbot an Engstellen – auch ohne Schild
Die Straßenverkehrsordnung untersagt das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen. Bitte beachten Sie: Für diese gesetzlich geregelten Halteverbotszonen werden häufig keine zusätzlichen Verkehrszeichen aufgestellt.
Scharfe Kurven und Wendeanlagen
In Bereichen scharfer Kurven sowie in Wendehämmern besteht Halteverbot. Müllfahrzeuge benötigen beim Ausscheren deutlich mehr Platz – blockierte Kurven und Wendeanlagen machen ein gefahrloses Durchfahren unmöglich.
Behälterstellplätze und Zuwege freihalten
Abfallbehälter müssen gut erreichbar sein. Bitte stellen Sie sicher, dass Standplätze sowie deren Zuwege nicht zugeparkt werden.
Anliegerpflichten beachten
Engstellen entstehen nicht nur durch Fahrzeuge, sondern auch durch hineinragende Äste/Zweige oder durch Schnee auf der Fahrbahn. Denken Sie daher bitte an einen ordnungsgemäßen Baum- und Heckenschnitt sowie an den Winterdienst.