Entsorgung im Mittelalter

Bereits im Mittelalter wurden sich die Menschen mehr und mehr des Zusammenhangs zwischen Unsauberkeit und Krankheiten bewusst. Da, je weiter die Zivilisation fortschreitet, auch immer mehr Müll anfällt, waren es zu jener Zeit schon beträchtliche Mengen, die einer Entsorgung bedurften.

Nun war es auch zu damaligen Zeiten noch nicht üblich, die Fäkalien durch eine Kanalisation zu beseitigen, sondern man schüttete gegebenenfalls die Nachttöpfe einfach auf die Straße. Es sollte zwar noch einige Zeit dauern, bis man den Zusammenhang zwischen der rapiden Ausbreitung der Pest in Europa, wie von 1347 bis 1353, als ein Drittel der damaligen Bevölkerung Europas dahingerafft wurde, und hygienischen Mängeln feststellte, aber die Geruchsbelästigung in den Straßen und Gassen nahm dramatische Ausmaße an.

Das war in Rostock auch nicht anders. Daher sah sich der Rat genötigt, einige Verordnungen zu erlassen, die diesem Übel abhelfen sollten. So wurden folgende Anweisungen erteilt:
Der vor den Haustüren liegende Unrat ist innerhalb von 8 Tagen zu entfernen, widrigenfalls wird er kostenpflichtig durch die Stadt entfernt. In diesem Zusammenhang wurde das Zuschieben von Müll auf das Grundstück eines Nachbarn oder auf öffentliche Straßen und Plätze unter Strafe gestellt. Gleichzeitig wurde verboten, Mist oder ähnliches seinen Nachbarn zum Verdruss länger als 14 Tage anzuhäufen. Sollte über einen solchen Vorfall Klage geführt werden, konnte er vom zuständigen Amtsherren nach dessen Ermessen bestraft werden. Schließlich erging noch folgender – heute kurios wirkender – Erlass:
Weil auch unseren vorigen Edikts darin vielseitigentgegen gehandelt wird/ das in den Kellern ohne unterscheid Schweine gehalten werden/auch sonsten diesselben nicht von den gemeinen Hirten sondern auf die Straße getrieben werden/wodurch nicht allein den Nachbaren allerhand Verdruß erwecket/sondern auch die Kirchhöffe aufgewühlet/und auf den Straßen der Mist gehäuffet wird/dass niemand sich unterstehen solle/seinen Nachbarn zum Verdruß in den Wohnkellern Schweine zu halten/vielmehr solche auff den Straßen herumbgehen lassen/so lieb ihm ist den Verlust der Schweine und Pfändung zu vermeiden.